Nicht jede Investition kann direkt aus dem Niederspannungsnetz (NS) versorgt werden. Wenn der Leistungsbedarf die Kapazität der vorhandenen NS-Infrastruktur übersteigt, wird der Bau einer eigenen Mittelspannungs-/Niederspannungs-Transformatorstation (MS/NS) erforderlich. Wann genau ist dies notwendig und was ist mit einer solchen Investition verbunden?
Wann wird eine Transformatorstation benötigt?
Eine eigene Transformatorstation ist in folgenden Situationen erforderlich:
- Anschlussleistung über 40 kW — die praktische Grenze der NS-Netzversorgung,
- Industrie- und Produktionsanlagen — Fabriken, Produktionshallen, Prozesslinien mit Hochleistungsmotoren,
- Einkaufszentren und Bürogebäude — aufgrund der großen Anzahl von Verbrauchern und Anforderungen an die Versorgungskontinuität,
- Photovoltaik-Anlagen über 50 kWp — die einen Anschluss an das 15-kV- oder 20-kV-MS-Netz erfordern,
- Wohnsiedlungen — der Bauträger errichtet die Station als Teil der Infrastruktur.
Typen von Transformatorstationen
Drei Haupttypen werden eingesetzt:
- Innenraumstationen (gemauert) — ein Mauerwerks- oder Betongebäude mit dem Transformator im Inneren, verbreitet in städtischen Gebieten und Wohnsiedlungen,
- Maststation (Freiluft) — Transformator auf einem Stahlbeton- oder Gittermast, beliebt in ländlichen Gebieten, Leistung bis 250 kVA,
- Kompaktstationen (vorgefertigt) — fertige Beton- oder Metallmodule, schnelle Installation, Leistung von 160 kVA bis 2500 kVA.
Kosten und Finanzierung
Ungefähre Kosten für den Bau einer Transformatorstation:
- Maststation 100–250 kVA: 80.000–150.000 PLN,
- Kompaktstation 400–630 kVA: 200.000–400.000 PLN,
- Innenraumstation 630–1000 kVA: 350.000–600.000 PLN.
Hinzu kommen die Kosten für die MS-Kabelleitung vom nächsten Netzpunkt sowie die Anschlussgebühr an den VNB.
Genehmigungen und Verfahren
Der Bau einer Transformatorstation erfordert:
- die Einholung der MS-Anschlussbedingungen vom VNB,
- einen Bauentwurf durch einen zugelassenen Planer mit elektrotechnischer Qualifikation,
- eine Baugenehmigung oder Bauanzeige (je nach Stationstyp),
- die Abstimmung der MS-Schaltanlage und Schutzeinstellungen mit dem VNB,
- Abnahmeprüfungen und Messprotokolle.
Wartungspflichten
Der Eigentümer einer Transformatorstation ist verpflichtet:
- regelmäßige Inspektionen alle 5 Jahre durchzuführen (Erdungswiderstandsmessungen, Thermografie, Prüfung des Transformatoröls),
- die Beaufsichtigung durch qualifiziertes Elektrofachpersonal mit entsprechenden Berechtigungen sicherzustellen,
- ein Betriebsbuch für die Station zu führen,
- dem VNB im Falle von Netzstörungen Zugang zur Station zu gewährleisten.
Eine fachgerecht geplante und gewartete Transformatorstation arbeitet zuverlässig über 30–40 Jahre.