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Vorschriften

EV-Ladestationen — Neue Anforderungen für Einfamilienhäuser 2026

6 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2026 sind aktualisierte Vorschriften für die Installation privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Kraft. Die Änderung der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt sowie die Aktualisierung der Norm PN-HD 60364-7-722 führen konkrete Anforderungen ein, deren Nichtbeachtung zur Verweigerung der Abnahme durch den DSO oder zum Verlust der Wallbox-Garantie führen kann.

Was hat sich geändert?

Die wichtigsten Änderungen betreffen vier Bereiche:

1. Obligatorische Fehlerstromschutzschalter

Jede Ladestation mit einer Leistung über 3,7 kW muss mit einem Fehlerstromschutzschalter vom Typ B oder Typ A mit RDC-DD-Modul (DC-Stromerkennung) abgesichert sein. Dies liegt daran, dass moderne Wallboxen mit DC-Ladefunktion DC-Ableitströme erzeugen können, die Standard-Typ-A-FI-Schalter nicht erkennen. Die Kosten für einen Typ-B-FI-Schalter liegen derzeit bei 350-600 PLN — deutlich mehr als Typ A, aber eine absolute Pflicht.

2. Erforderliche Mindest-Anschlussleistung

Für 11 kW (3-phasige) Ladestationen ist eine Anschlussleistung von mindestens 14 kW mit angemessener Reserve für andere Verbraucher erforderlich. 22 kW Stationen erfordern mindestens 25 kW Anschlussleistung und Abstimmung mit dem DSO (Verteilnetzbetreiber) — auch bei Einfamilienhäusern.

3. Obligatorisches Abnahmeprotokoll

Nach der Installation ist ein Schutzmessprotokoll erforderlich, das von einer Person mit SEP-Gruppe-1-Qualifikationen (Betrieb, bis 1 kV) erstellt wird. Der Umfang der Messungen umfasst:

  • Isolationswiderstandsmessung,
  • Fehlerschleifen-Impedanzmessung,
  • FI-Auslösetest (DC- und AC-Strom),
  • PE-Leiter-Durchgangsprüfung.

4. Standort und Belüftung

In geschlossenen Garagen muss die Station so installiert werden, dass ein angemessener Luftaustausch gewährleistet ist (mindestens 4-facher Luftwechsel pro Stunde). In der Praxis bedeutet dies, dass viele ältere Garagen mechanische Lüftung nachrüsten müssen.

Strafen und Konsequenzen

Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften wird nicht direkt finanziell bestraft, hat aber reale Konsequenzen:

  • der DSO kann den Anschluss verweigern oder die Erhöhung der Anschlussleistung bei festgestellten Unregelmäßigkeiten ablehnen,
  • der Wallbox-Hersteller kann Garantieansprüche ablehnen (die meisten Hersteller verlangen jetzt Abnahmedokumentation),
  • die Versicherungsgesellschaft kann die Auszahlung verweigern bei einem Brand, der durch unsachgemäße Installation verursacht wurde.

Was bedeutet das für Investoren?

Die durchschnittlichen Kosten einer vorschriftsgemäßen Wallbox-Installation betragen derzeit 3500-5000 PLN für eine 11 kW Station (inklusive Arbeit, Typ-B-FI-Schalter, Kabel und Abnahme). Das sind etwa 800 PLN mehr als vor der Novellierung, garantiert aber vollständige Konformität und Sicherheit.

Wenn Sie die Installation einer Ladestation planen, stellen Sie sicher, dass der Auftragnehmer:

  • SEP-Gruppe-1-Qualifikationen bis 1 kV besitzt (und Abnahmemessungen durchführen kann),
  • einen Typ-B-FI-Schalter oder Typ A mit RDC-DD-Modul verwendet,
  • eine vollständige Bestandsdokumentation mit Messprotokoll bereitstellt,
  • eine eventuelle Modernisierung der Hauptschaltanlage im Angebot berücksichtigt.

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